E-Zigaretten enthalten einen Akku sowie einen elektrischen Vernebler, welcher nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampft. Diese nikotinhaltigen Liquid-Produkte gelten ab sofort als Arzneimittel und erfordern daher eine Zulassung. Solange diese fehlt, sind Verkauf und Handel mit diesen Substanzen verboten. Mehr als 100 Liquid-Produkte sind derzeit auf dem Markt, keines hat bisher eine entsprechende Zulassung; ihr Vertrieb ist somit im Augenblick illegal und wird von den Zollbehörden auch kontrolliert. In Razzien wurden knapp 45 000 Fläschchen mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten beschlagnahmt.
Es ist fraglich, ob die nikotinhaltigen Liquid-Produkte jemals eine Zulassung erhalten werden. Die Hersteller müssten zunächst die Wirksamkeit ihrer Substanz beweisen, beispielsweise die Heilung oder Besserung einer Krankheit durch nikotinhaltige Flüssigkeiten. Auch bei der im Laufe der Prozedur durchzuführenden Abwägung des Nutzen-Risiken-Verhältnisses sieht es schlecht für Liquid-Produkte aus.
In anderen Ländern wie Norwegen, der Schweiz oder dem Ursprungsland China ist die E-Zigarette bereits verboten.
Quelle: FOCUS Online